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Leserbrief

Alle Jahre wieder...,

so beginnt nicht nur ein bekanntes Weihnachtslied, sondern nach diesem Motto handeln auch der Unterschleißheimer Bürgermeister, die CSU-Fraktion, die "Grünen/Bündnis 90" und einige weitere Mitglieder des Gemeinderates.

Es geht wieder mal um die Frage, ob am Bahnübergang Bezirks-/Hauptstraße in Unterschleißheim eine Straßenunterführung gebaut werden soll.


Der Unterschleißheimer Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.10.1998 den Tagesordungspunkt 3 "Durchführung eines Bürgerentscheides über die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs beim Bahnposten 8a in der Bezirks-/Hauptstraße in Lohhof sowie über die Errichtung von Lärmschutzanlagen entlang der Bahn" behandelt.

Im Gegensatz zum Bürgerentscheid vom 22.06.1997, bei dem sich auf die Frage "Soll auf den Bau einer Straßenunterführung beim Bahnübergang Haupt-/Bezirksstraße in Unterschleißheim verzichtet werden?"  ein Großteil der Unterschleißheimer Bürgerinnen und Bürger gegen den Bau einer Straßenunterführung ausgesprochen haben, sollten nach dem vorgelegten Beschlußentwurfs des 1. Bürgermeisters und der CSU-Fraktion (erarbeitet von der Gemeinde-Verwaltung) zusätzlich zur Straßenunterführung durch die gesamte Gemeinde Unterschleißheim Lärmschutzwände von bis zu 4 Metern Höhe entlang der Bahnlinie gebaut werden.
(Anmerkung: nach Schallschutzkonzept 3,5 m Höhe ab Gleisoberkante bedeuten mindestens 4 m hohe Lärmschutzwände an vielen Stellen, da die Gleisoberkante - mit Ausnahme im Bahnhofsbereich - bereits zwischen 50 cm und 1 m über Geländeniveau liegt. In der dem Gemeinderat vorgestellten Bauversion mit viel Glas kostet 1m² dieser Lärmschutzwand ca. 1.000 DM. Auf die Gesamtlänge der Lärmschutzwand links und rechts der Bahnlinie bezogen - mit Ausnahme im Bereich vor der Fa. Linde, dort nur auf einer Seite - würde eine derartige Lärmschutzwand Kosten von bis zu 20 Mio. DM verursachen. Über die genauen Kosten wurden aber bisher keinerlei Berechnungen angestellt. Das soll erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen).

Die Unterschleißheimer Bürgerinnen und Bürger sollten am 22. November 1998 über die Frage abstimmen:
"Stimmen sie zu, daß der vorhandene schienengleiche Bahnübergang beim Bahnposten 8a in der Bezirks-/Hauptstraße in Lohhof durch eine Straßenunterführung ersetzt und zusätzlich zum Schutz der Anlieger entlang der Bahn Lärmschutzanlagen errichtet werden?" Hierfür lagen in der Sitzung den Gemeinderäten bereits Musterstimmzettel vor.
Da der neue Bürgerentscheid allerdings vor Ablauf der 3-Jahresfrist des ersten Bürgerentscheids vom 22.07.1997 erfolgen soll, war eine 2/3-Mehrheit der Stimmen aller (nicht nur der anwesenden) Mitglieder des Gemeinderates zur Durchführung erforderlich.
Diese Mehrheit war bei der verknüpften Fragestellung nicht gesichert.
Im Gegensatz zur Meinung des Bürgermeisters und der Gemeinderäte von CSU und "Die Grünen/Bündnis90" wurde vom Gemeinderatsmitglied der ÖDP mit einem entsprechender Änderungsantrag gefordert, im Bürgerentscheid auch die Möglichkeit vorzusehen, daß die Unterschleißheimer Bürgerinnen und Bürger über einen Lärmschutz entlang der Bahnlinie abstimmen können, der nicht an eine Straßenunterführung gekoppelt ist.
Demzufolge sollten die Bürgerinnen und Bürger Unterschleißheims am 22.11.1998 über zwei Bürgerentscheide mit folgenden Fragen abstimmen:

  1. "Soll eine Straßenunterführung am Bahnübergang Bezirks-/Hauptstraße gebaut werden?
  2. Sollen entlang der Bahnlinie Lärmschutzwände errichtet werden?

Wegen des Änderungsantrages wurde die Gemeinderatssitzung zweimal unterbrochen (Beratung der CSU-Fraktion mit ÖDP und später der SPD-Fraktion mit den weiteren Vertretern im Gemeinderat - ohne Grüne):

Der Änderungsantrag wurde anschließend überraschenderweise mit zwei Gegenstimmen angenommen. Danach wurde über die Fragen für die zwei Bürgerentscheide abgestimmt:

Anmerkung: Ein unerklärlicher Sinneswandel insbesondere der CSU-Fraktion und des Bürgermeisters zur Fragestellung des Bürgerentscheides 2, da ja in der ursprünglichen Fassung der Frage für den Bürgerentscheid nach derem Vorschlag die Unterschleißheimer auch über den Lärmschutz, allerdings nur in Kombination mit dem Bau der Straßenunterführung, entscheiden sollten. Und nun wird der Bürger nicht für mündig erachtet, über den Lärmschutz eigenständig zu entscheiden. Man redet sich mit scheinheiligen Argumenten heraus, indem man nach der Abstimmung zum Bürgerentscheid 2 zu Protokoll gibt, daß ein Lärmschutz nur in der Kombination mit der Straßenunterführung einen Sinn macht. Da ohne Straßenunterführung am Bahnübergang eine Lücke in einer Lärmschutzwand entstehen wurde, kann dort kein Lärmschutz errichtet werden - die dort wohnenden Bürger werden benachteiligt.

Am 22.November 1998 dürfen nun alle Unterschleißheimer Bürgerinnen und Bürger erneut über den Bau einer Straßenunterführung abstimmen. Eine Abstimmung über Lärmschutzmaßnahmen wurde den mündigen Bürgerinnen und Bürgern versagt.

Sollte beim Bürgerentscheid nun im Gegensatz zum Bürgerentscheid vom 22.06.1997 eine Mehrheit für den Bau der Straßenunterführung sein, ist noch lange nicht sichergestellt, daß auch Lärmschutzwände entlang der gesamten Bahnlinie in Unterschleißheim errichtet werden. Dieses müßte der Gemeinderat gesondert beschließen, nachdem die Kosten für diese Baumaßnahme ermittelt sind und die Bahn AG der Baumaßnahme zugestimmt hat.


Machen Sie sich selbst ein Bild aufgrund des Sachverhaltes.

Der Abwicklung des neuen Bürgerentscheides, der nach dem Motto "Alle Jahre wieder" auch nur die Abstimmung über den Bau einer Straßenunterführung zuläßt, verursacht wieder nicht unerhebliche Kosten, die vom Unterschleißheimer Steuerzahler zu tragen sind. Die BIT-Unterschleißheim vertritt die Meinung, daß diese Gelder sinnvoller genutzt werden können.

Nach wie vor vertreten wir auch die Meinung, daß die Straßenunterführung einen späteren unterirdischen Ausbau der Bahnstrecke in Unterschleißheim verhindert, da die Dimension der Straßenunterführung ein drittes Gleis zuläßt und damit der Bahn AG die Möglichkeit bietet, einen oberirdischen 3-gleisigen Ausbau der Bahnstrecke in Unterschleißheim zu realisieren.

Die BIT-Unterschleißheim wird alle Unterschleißheimer Bürgerinnen und Bürger im Wahlkampf vor dem Bürgerentscheidstermin am 22.11.1998 umfassend informieren und bittet schon heute darum, wie schon am 22.06.1997 den Bau der Straßenunterführung abzulehnen.

Für die BIT-Ortsgruppe Unterschleißheim
Bernd Bäßler

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