Aus
MünchnerMerkur (Freisingteil) vom 7.10.1999:
"Nachtflug" ist
Eilsache
Antrag: Das Verfahren läuft
an
Flughafen
(pir)
Mit gemischten Gefühlen haben die Politiker im Flughafenumland
gestern die erste formale
Entscheidung zum FMG-Antrag auf Lockerung der Nachtflugregelung (wir
berichteten)
aufgenommen. Die Regierung von Oberbayern wird ein
Genehmigungsänderungsverfahren
durchführen, ein - rechtlich strengeres -
Planfestellungsverfahren sei "gesetzlich
nicht vorgesehen", so Christoph Spindler, Pressesprecher der Regierung
von
Oberbayern.
Herbert Knur,
Vorsitzende der Schutzgemeinschaft, zeigte
sich erstaunt "über die Eile". "Ohne das
Lärmgutachten zu kennen, wird
schon über Termine gesprochen." Seine Haltung pro
Planfeststellungsverfahren gab er
indes gestern abend auf und akzeptierte das von der Regierung
angekündigte. Manfred
Pointner, Vorsitzender der Fluglärmkommission, sieht die
Gefahr, dass bei dem nun
vorgegebenen Vorgehen keine
Umweltverträglichkeitsprüfung nötig
wäre. Das wolle er in
den nächsten Tagen prüfen lassen. Auch wenn
öffentliche Erörterungstermine weder
vorgeschrieben noch vorgesehen sind, sind Pointner und Knur froh
über die von der
Regierung zugesicherte Anhörung. Demnach würde der
Bevölkerung, den Kommunen und den
Trägern öffentlicher Belange im November Gelegenheit
gegeben, "den Antrag und die
Gutachten in den Städten und Gemeinden rund um den Flughafen
einzusehen und sich
schriftlich zu äußern. Ein absolutes Vetorecht
gibt's aber nicht", so Spindler.
Stellungnahmen erwartet Regierungssprecher Spindler neben der
Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Flughäfen und der Fluglärmkommission auch
von der Deutschen Flugsicherung
(DFS). Schwer kalkulierbar sei laut Spindler die Zeitdauer, bis der
FMG-Antrag beschieden
wird. Das hänge davon ab, ob sich die Einwender an die Fristen
halten oder um
Verlängerung bitten. Auch zu den Erfolgsaussichten des Antrags
wollte er nicht äußern.
Klar sind dagegen die Rechtsmittel, die gegen den Bescheid -
zuständig dafür ist bei der
Regierung das Luftamt Südbayern - eingelegt werden. Die
Anfechtungsklage geht sofort an
den Verwaltungsgerichtshof.
(Anmerkung
der BIT:
Eine Lockerung des Nachtflugverbotes hätte sicherlich auch
Auswirkungen auf den
Zugverkehr zum Flughafen, da ja auch nachts mehr Flüge
ankommen und abgefertigt werden.)