Startseite  Übersicht Presseartikel


Aus MünchnerMerkur (Freisingteil) vom 7.10.1999:

"Nachtflug" ist Eilsache

Antrag: Das Verfahren läuft an

Flughafen (pir)
Mit gemischten Gefühlen haben die Politiker im Flughafenumland gestern die erste formale Entscheidung zum FMG-Antrag auf Lockerung der Nachtflugregelung (wir berichteten) aufgenommen. Die Regierung von Oberbayern wird ein Genehmigungsänderungsverfahren durchführen, ein - rechtlich strengeres - Planfestellungsverfahren sei "gesetzlich nicht vorgesehen", so Christoph Spindler, Pressesprecher der Regierung von Oberbayern.

Herbert Knur, Vorsitzende der Schutzgemeinschaft, zeigte sich erstaunt "über die Eile". "Ohne das Lärmgutachten zu kennen, wird schon über Termine gesprochen." Seine Haltung pro Planfeststellungsverfahren gab er indes gestern abend auf und akzeptierte das von der Regierung angekündigte. Manfred Pointner, Vorsitzender der Fluglärmkommission, sieht die Gefahr, dass bei dem nun vorgegebenen Vorgehen keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig wäre. Das wolle er in den nächsten Tagen prüfen lassen. Auch wenn öffentliche Erörterungstermine weder vorgeschrieben noch vorgesehen sind, sind Pointner und Knur froh über die von der Regierung zugesicherte Anhörung. Demnach würde der Bevölkerung, den Kommunen und den Trägern öffentlicher Belange im November Gelegenheit gegeben, "den Antrag und die Gutachten in den Städten und Gemeinden rund um den Flughafen einzusehen und sich schriftlich zu äußern. Ein absolutes Vetorecht gibt's aber nicht", so Spindler. Stellungnahmen erwartet Regierungssprecher Spindler neben der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Flughäfen und der Fluglärmkommission auch von der Deutschen Flugsicherung (DFS). Schwer kalkulierbar sei laut Spindler die Zeitdauer, bis der FMG-Antrag beschieden wird. Das hänge davon ab, ob sich die Einwender an die Fristen halten oder um Verlängerung bitten. Auch zu den Erfolgsaussichten des Antrags wollte er nicht äußern. Klar sind dagegen die Rechtsmittel, die gegen den Bescheid - zuständig dafür ist bei der Regierung das Luftamt Südbayern - eingelegt werden. Die Anfechtungsklage geht sofort an den Verwaltungsgerichtshof.

(Anmerkung der BIT:
Eine Lockerung des Nachtflugverbotes hätte sicherlich auch Auswirkungen auf den Zugverkehr zum Flughafen, da ja auch nachts mehr Flüge ankommen und abgefertigt werden.)

 Drucken