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Bericht des Bundesrechnungshofs zur Transrapid-/Metrorapid-Machbarkeitsstudie

Am 04. Juni 2002 wurde durch den Bundesrechnungshof auf Anforderung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages ein Bericht über die Machbarkeitsstudie für Magnetschnellbahnstrecken in Bayern und Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

Jetzt ist es offiziell: Der Bundesrechnungshof hält den Bau der Magnetschwebebahn in Bayern und Nordrhein-Westfalen für unrentabel. Die Strecken seien "nicht realisierungswürdig", heißt es nach Angaben des Bundestages in einem Bericht für den Haushaltsausschuß.
Die zunächst für den Fernverkehr vorgesehene Magnetschnellbahn-Technik müsse für die besonderen Nahverkehrs-Anforderungen des Transrapids in Bayern und des Metrorapids in NRW noch "wesentlich weiter entwickelt werden". Damit seien aber erhebliche Kosten- und Zeitrisiken verbunden.

Auch seien in der Machbarkeitsstudie die Kosten für Park&Ride-Anlagen, Schallschutz, Teile der Energieversorgung, Lackieranlagen und die Instandhaltung des Fahrwegs "nicht oder nur in unzureichender Höhe" angesetzt worden, monierte der Rechnungshof, aus dessen Bericht Ende Mai schon in Medien zitiert worden war. Bei der Ermittlung der Erlöse aus dem Fahrgastaufkommen sei zudem ohne plau- sible Begründung vorausgesetzt worden, daß konkurrierende Bus- und Bahnverbindungen mit Inbetriebnahme der Magnetschnellbahnen eingestellt würden.

Der Bund müsse gewährleisten, daß er nicht doch unangemessene Risiken aus dem Betrieb überneh- men müsse, forderte der Rechnungshof. Er solle sich zudem erst dann zur Zahlung des Zuschusses an die Länder verpflichten, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert sei.

Ein Sprecher von Verkehrsminister Kurt Bodewig (SPD) hatte bereits nach den Presseberichten Ende Mai erklärt, das Ministerium könne die Anmerkung des Rechnungshofs nicht in allen Punkten teilen und bleibe daher bei seiner Grundsatzentscheidung für den Bau der beiden Projekte

Zusammenfassung des Berichts

Der Bundesrechnungshof wollte mit seinem Bericht aufzeigen, welche weiteren Schritte er für notwendig erachtet, bevor eine abschließende Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen zur Finanzierung möglicher Anwendungsstrecken für die Magnetschwebebahntechnologie getroffen werden kann. Seine Würdigungen und Empfehlungen beziehen sich auf die betriebswirtschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Ansätze und Bewertungsverfahren der Machbarkeitsstudie sowie auf die bisherigen Rechnungen für die Aufteilung des Bundeszuschusses auf die Länder. Die Hinweise und Empfehlungen des Bundesrechnungshofes sind nicht als Bewertung einer neuen in Deutschland entwickelten Technologie zu verstehen.
Die gesamtwirtschaftliche Bewertung der MSB-Strecken wurde auf der Basis einer Nutzen-Kosten-Analyse durchgeführt. Nach den Kriterien des Bundesministeriums ist eine Maßnahme als gesamtwirtschaftlich vorteilhaft und realisierungswürdig anzusehen, wenn der Nutzen-Kosten-Quotient größer 1 ist.

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