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Info Nr. 13 (März 1998)

Vorschlag  BIT-Fachbeirat zur Tieferlegung der Bahn in Unterschleißheim


In der Bauausschußsitzung der Gemeinde Unterschleißheim am 24. November 1997 wurde ausführlich über die Möglichkeit diskutiert, die Bahnstrecke im Bereich der Gemeinde tiefer zu legen. Weiterhin wurde über die anfallenden Kosten für eine Tieferlegung gesprochen. An der Sitzung nahmen auch Prof. Fürmetz als Gutachter, Vertreter der Deutschen Bahn AG und der BIT-Fachbeirat teil.

Der BIT-Fachbeirat hat nach dieser Sitzung den Mitgliedern des Gemeinderates mit Schreiben vom 6.12.97 seine eigene Vorstellungen, entwickelt auf der Grundlage der Planung von Prof. Fürmetz/Bahn, mitgeteilt. Die wesentlichen Auszüge aus diesem Schreiben sind im folgenden dargestellt.

Straßenunterführung, Tunnel oder Tieferlegung?

Nach den Aussagen der Bahn gegenüber der Gemeinde Eching ist der BIT-Fachbeirat der Auffassung, daß die Deutsche Bahn in naher Zukunft auch im Bereich Unterschleißheim kein drittes Gleis bauen wird. Statt dessen wird durch betriebliche Verbesserungen der Zugverkehr verdichtet. Das bedeutet, daß von der Deutschen Bahn aus keine Notwendigkeit besteht, irgendwelche Konzessionen in Hinblick auf eine Tunnelfinanzierung zuzugestehen. Das bedeutet aber auch, daß der Zustand, den wir jetzt wählen, für die nächsten Jahre und Jahrzehnte beibehalten werden wird.
Wenn deshalb jetzt eine Straßenunterführung gebaut wird, werden wir und unsere Kinder damit leben, und die Bahn wird weiterhin oberirdisch durch unsere Gemeinde fahren, Lärm produzieren (vor dem wir uns durch selbst bezahlte Lärmschutzwände mehr oder weniger gut schützen werden) und damit Unterschleißheim in zwei Teile trennen.

Da sich für einen Tunnel derzeit nur sehr schwer Finanzierungsmöglichkeiten finden lassen werden, rückt diese Ideallösung wohl in unerreichbare Ferne. Der BIT-Fachbeirat empfiehlt deshalb, für Unterschleißheim die Troglösung weiter zu verfolgen. Wir stellen uns vor, daß damit die Verbindung der Gemeinde erheblich verbessert, der Lärm wesentlich vermindert, das gesamte Ortsbild gewinnen wird. Der nunmehr vom Fachbeirat vorgeschlagene Trog lehnt sich an die "Huber-Studie" an, die vor einigen Jahren vorgestellt worden ist. Der Vorschlag ist eine Erweiterung der Rampenlösung, die von Professor Fürmetz untersucht worden ist.

Erweiterung der Rampenlösung (Vorschlag BIT - Fachbeirat)

Ausgehend von der Rampenlösung, deren Ausführbarkeit von Professor Fürmetz untersucht und von der Deutschen Bahn bestätigt worden ist, schlagen wir folgendes Konzept vor:

Tieferlegung der Bahnstrecke im südlichen Gemeindebereich einschließlich Bahnhof Unterschleißheim um etwa 3 m (oberhalb des mittleren Grundwasserstandes aus Kosten-gründen). Eintiefung an der Kreuzung mit der Bezirkstraße entsprechend der untersuchten Rampenlösung, so daß eine Strecke von bis zu 200 m bei entsprechender Geländeanpassung als Quasi-Tunnel ausgeführt werden könnte. Die Streckenanbindung nach Norden (Richtung Bahnhof Lohhof) wird so ausgeführt, daß eine kostengünstige Tieferlegung (um etwa 3 m) später möglich ist, da vom "Auftauchen" der Fürmetz’schen Rampe bis zum Bahnhof Lohhof noch rd. 400 m liegen.

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Durch diese Maßnahme wird der Lärmschutz wesentlich verbessert. Im Bereich der Tieferlegung kann durch niedrige Lärmschutzwände (Geländerhöhe) oder eventuell durch eine spätere Einhausung oder Überbauung ("Huber"-Studie) nahezu der gleiche Effekt wie bei einem Tunnel erreicht werden.

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Chronik der zulässigen Rampenneigungen

Bis März dieses Jahres betrug die größte zulässige Rampenneigung nur 10 ‰. Das bedeutete, daß eine Tieferlegung der Bahn nur im Bereich der jetzigen Straßenquerung an der Bezirkstraße technisch kaum möglich war.

Nach dem Kurzgutachten von Professor Fürmetz vor dem Bürgerentscheid im Juni 97 schien eine Rampenneigung von 15 ‰ durchsetzbar. Derzeit liegt die zulässige Rampenneigung bei 12,5 ‰ (von der Deutschen Bahn zugestanden).

Die Rampenneigungen hängen unmittelbar mit dem geplanten Betrieb der Bahn zusammen. Es ist nicht auszuschließen, daß unter Mitwirkung der Politik noch eine Änderung und damit eine Kostenersparnis möglich ist.

Stellung der Deutschen Bahn

Wenn später tatsächlich der Bau eines dritten Gleises erfolgt, dann muß die Bahn die vorgegebene Situation beachten. Wenn eine Straßenunterführung vorhanden ist, wird die Bahn das dritte Gleis selbstverständlich auf die Brücke legen. Wenn ein Trog vorhanden ist, muß die Deutsche Bahn das dritte Gleis auf eigene Kosten auch in einem Trog verlegen. Dies wurde auf der Bauausschußsitzung von den Bahnvertretern bestätigt. Die Deutsche Bahn hat deshalb - im Hinblick auf spätere Kosten - kein Interesse daran, jetzt an einer Tieferlegung engagiert mitzuwirken.

Kosten

Diese Verbesserung der Situation für die Gemeinde bringt natürlich Kosten mit sich.

Vor dem Bürgerentscheid wurden von uns Kosten von rd. 30 Millionen DM genannt. Damals gingen wir von z. T. anderen Randbedingungen aus. Wir glaubten nach dem Gutachten von Prof. Fürmetz, daß 15 ‰ Rampenneigung möglich sind, wir gingen von einer eingleisigen Umfahrung während der Bauzeit aus, und wir hatten nicht die Ablöse- und Erhaltungskosten angesetzt. Damals drängte die Zeit und es lag keine Planung der Bahn vor.

Jetzt hat die Bahn ihre Bedingungen genannt. Herr Professor Fürmetz hat damit für die kurze Absenkung "über den Daumen" einen Betrag von ca. 65 Millionen DM ermittelt.

Der BIT-Fachbeirat hat nach eingehenden Untersuchungen (statische Vorberechnungen, Wahl einer Konstruktion ohne "Baugrundrisiko") und detaillierter Kostenermittlung unter Verwendung von Preisen, die von der Bahn zur Verfügung gestellt wurden, für die gleiche Lösung einen Betrag von etwa 44 Millionen DM ermittelt.

Die erweiterte Rampenlösung wird nach unseren Berechnungen ca. 56 Millionen DM kosten.

Die von uns jetzt angegebenen Zahlen liegen der Gemeinde vor und sind nachprüfbar. Die exakten Werte im Sinne einer Kostenschätzung oder Kostenberechnung können selbstverständlich erst im Rahmen einer Vorplanung, die wir empfohlen haben, ermittelt werden. Die von uns angegebene Größenordnung ist aber richtig.

Unser Vorschlag

Nach wie vor halten wir eine Vorplanung der erweiterten Rampenlösung durch ein unabhängiges Ingenieurbüro für notwendig und richtig. Damit können sinnvolle Alternativen untersucht werden, und auf der Basis gesicherter Erkenntnisse über z. B. Grundwasserstand, vorhandene Sparten, Verkehrsanbindung, erreichbarer Schallschutz u. a. wird eine Kostenschätzung erstellt. Die Lösungsmöglichkeiten werden dann zeichnerisch dargestellt und damit allen vermittelbar gemacht. Dies kann eine Bürgerinitiative in ehrenamtlicher Tätigkeit nicht leisten, und dies sollte die Gemeinde von ihr auch nicht verlangen.

Da wir nach dem Abstimmungsergebnis im Bauausschuß am 24.11.97 davon ausgehen müssen, daß dieses Vorgehen derzeit keine Mehrheit im Gemeinderat findet, empfehlen wir, daß die Gemeinde zumindest einen Arbeitskreis bildet, der die vorgeschlagenen Lösungen und weitere denkbare Alternativen in technischer Hinsicht diskutiert und für eine weitergehende Planung vorbereitet. Dieser Arbeitskreis sollte mit Fachleuten der Gemeindeverwaltung und fachkundigen Bürgern der Gemeinde besetzt werden; wir bieten unsere Mitarbeit und unser Fachwissen sowie unsere bisher erstellten Daten gerne dazu an.

Der Gemeinderat müßte ergänzend begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, damit der Arbeitskreis Sonderfachleute hinzuziehen kann, um die Grundwassersituation, den erreichbaren Lärmschutz sowie die tatsächliche Höhenlage im umgebenden Gelände hinreichend genau zu klären. Zudem müssen die Lösungen zeichnerisch dargestellt werden, um sie anschließend dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen zu können.

Parallel dazu muß die Gemeinde die Finanzierbarkeit unter Berücksichtigung aller denkbaren Finanzierungsmodelle untersuchen. Da dies das absolut Entscheidende für die Verwirklichung ist, sollten hier alle beteiligten Parteien (nicht nur die politischen) ihre Kräfte bündeln und die notwendige Kreativität einbringen, um das gemeinsame Ziel zu erreichen.

Mit Schreiben vom 19.12.97 antwortete uns Bürgermeister Zeitler. Er kündigte an, daß die Kostenlücke zwischen den Zahlen von Prof. Fürmetz und vom BIT-Fachbeirat analysiert wird, und daß ein Ingenieurbüro mit der Untersuchung der schalltechnischen Auswirkungen der Bahnunterführungslösung und der erweiterten Troglösung beauftragt wurde. Auf unser Angebot zur Mitarbeit und auf unseren Vorschlag zur Gründung eines Arbeitskreises ging er leider mit keinem Wort ein.


In der Bauausschußsitzung am 19.1.1998 wurden bereits die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen vorgestellt; leider nicht von dem beauftragten Ingenieurbüro selbst, sondern vom Bauamtsleiter Herrn Spies. Auf unseren Vorschlag der erweiterten Rampenlösung wurde dabei nahezu nicht eingegangen. Als Ergebnis wurde mitgeteilt, daß die Absenkung der Bahnlinie um 3 m den gleichen Schallschutz bietet wie eine oberirdische 2.5 m hohe Schallschutzwand. Daß bei der Absenkung das sowieso vorhandene rd. 90 cm hohe Geländer zusätzlich schallschutztechnisch ausgebildet werden kann, und die spätere Möglichkeit einer teilweisen Einhausung wurden bei der Untersuchung offensichtlich nicht beachtet. Die schalltechnische Untersuchung oder zumindest deren Präsentation im Bauausschuß ließ jegliche Kreativität vermissen.

Der Bauausschuß faßte dann, im wesentlichen einstimmig, die im folgenden sinngemäß wiedergegebenen drei Beschlüsse:

1. Die Kosten für die Rampenlösung "Fürmetz" werden auf 50 Mio DM (incl. MWSt) geschätzt.

2. Die Rampenlösung präjudiziert keinen späteren Tunnel.

3. Die Planungen zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs werden von der Gemeinde wieder aufgenommen.

für den BIT-Fachbeirat
gez. Dr. Peter Henke, Gerd Karner, Dr. Diethelm Linse

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