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Infos zum Lärmaktionsplan Schiene

Werden Sie durch Bahnlärm gestört?

Wenn nein, dann tun Sie nichts!
Wenn ja, dann nutzen Sie die Frist zur Beteiligung. Nehmen Sie Einfluss auf die Lärmschutz-Maßnahmen an der Eisenbahnstrecke!
Zwischen 30. Juni 2017 und 25. August 2017 haben Sie Gelegenheit zur Teilnahme.
Berichten Sie dem Eisenbahn-Bundesamt über Ihre Erfahrung:
E-Mail: lap@eba.bund.de
Postanschrift:
Eisenbahn-Bundesamt,
Heinemannstraße 6,
53175 Bonn

Überzeugen Sie sich dort:
oder drucken Sie sich den folgenden Fragebogen (PDF-Datei) aus, füllen Sie ihn aus und senden Sie ihn an die im Fragebogen genannte Adresse:

Weitere Infos:
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