Infos zum Lärmaktionsplan Schiene
Werden Sie
durch Bahnlärm gestört?
Wenn nein, dann tun Sie nichts!
Wenn ja,
dann nutzen Sie die Frist zur Beteiligung. Nehmen Sie Einfluss auf die
Lärmschutz-Maßnahmen an der Eisenbahnstrecke!
Zwischen 30. Juni 2017 und 25. August
2017 haben Sie Gelegenheit zur Teilnahme.
Berichten Sie dem Eisenbahn-Bundesamt
über Ihre Erfahrung:
E-Mail: lap@eba.bund.de
Postanschrift:
Eisenbahn-Bundesamt,
Heinemannstraße 6,
53175 Bonn
Überzeugen Sie sich dort:
oder drucken Sie sich den
folgenden Fragebogen (PDF-Datei) aus, füllen Sie ihn aus und senden Sie
ihn an die im Fragebogen genannte Adresse:
Weitere
Infos: